AGB

Aufträge werden von uns zu den nachfolgenden Bedingungen ausgeführt. Abweichende Bedingungen des Auftraggebers, die wir nicht ausdrücklich schriftlich anerkennen, sind unverbindlich, auch wenn ihnen nicht ausdrücklich widersprochen wird.

1. Auftragsunterlagen / Urheberrecht
Wir setzen voraus, dass der Besteller über die Vervielfältigungs- und Reproduktionsrechte für das uns übergebene Material verfügt. Werden die Rechte Dritter verletzt, haftet der Kunde hierfür allein. Die Rücksendung der Auftragsunterlagen erfolgt, wenn nicht anders gewünscht, mit gewöhnlicher Post. Aus Gründen des Datenschutzes und der Wahrung der Anonymität der Auftragsdaten fertigen wir keine Sicherungskopien von den elektronischen Daten/ Bildern des Kunden an. 1. Aufträge zur Verarbeitung und Bearbeitung von elektronischen Daten / Bildern werden daher nur angenommen, wenn der Kunde Sicherungskopien seiner Daten gefertigt und diese gegen Verlust gesichert hat. 2. Der Kunde versichert, vor der Auftragserteilung Sicherungskopien seiner Auftragsdaten gemacht zu haben und schützt diese bis zur ordnungsgemäßen Auftragserfüllung gegen Verlust. Wir haften bei Verlust, Zerstörung oder Beschädigung infolge Diebstahl, Wassereinbruch und Feuer, nur bis zur Höhe der üblichen Feuer-, Einbruchs- und Leitungswasserschadenversicherung, sofern uns bzw. unseren Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt.

2. Gewährleistung und Ausführung
Alle Aufträge werden mit größter Sorgfalt, nach den neuesten Erkenntnissen und, nach unserem Dafürhalten, mit der besten Ausführungsmethode gefertigt. Wünsche bezüglich Farbwiedergabe werden weitmöglichst berücksichtigt. Ohne die Hergabe von Mustern gilt unsere Auffassung als richtig. Bei Lithoaufträgen können sich geringfügige Farbabweichungen durch die jeweilige Technik ergeben; sie sind im zumutbaren Rahmen zu akzeptieren. Bei Filmausbelichtungen und Drucken kann es zu materialbedingten Abweichungen kommen. Sie berechtigen nicht zur Reklamation. Bei Nachbestellungen gibt es keine Gewähr für farbliche Übereinstimmung mit vorausgegangenen Lieferungen. Das gleiche gilt auch für den Vergleich zwischen Muster und Auflage.

3. Liefertermine
Liefertermine bedürfen zur Verbindlichkeit einer ausdrücklichen Vereinbarung. Nachträgliche Auftragsänderungen erfordern gleichzeitig eine neue Vereinbarung der Lieferfristen und -termine. Höhere Gewalt, Streiks, Aussperrung, unverschuldetes Unvermögen, insbesondere unverschuldeter Maschinenstillstand, Strom- und Wasserausfall verlängern die Lieferfrist um die Dauer der Behinderung. Sofern nicht ein schriftlich vereinbartes Fixgeschäft vorliegt, muss der Kunde bei Überschreitung der angegebenen Lieferfrist eine angemessene Nachfrist einräumen. Schadensersatzansprüche bei Lieferverzug sind, sofern uns oder unseren Erfüllungsgehilfen nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt, auf den Schaden begrenzt, den wir bei Vertragsschluß unter Berücksichtigung der Umstände, die wir gekannt haben oder hätten erkennen müssen, voraussehen konnten, es sei denn, der Kunde hat uns bei Auftragserteilung ausdrücklich auf ein höheres Schadensrisiko hingewiesen.

4. Versand und Verpackung
Der Versand der Ware und der Auftragsunterlagen erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Auftraggebers. Dies gilt auch, wenn die Versendung durch unsere eigenen Mitarbeiter bzw. Fahrzeuge erfolgt. Wir sind berechtigt, aber nicht verpflichtet, Lieferungen im Namen und für Rechnung des Kunden zu versichern.

5. Preise und Zahlungsbedingungen
All unsere Preise sind in Euro und beinhalten nicht die gesetzliche Mehrwertsteuer. Alle Angebote sind freibleibend. Unsere Rechnungen sind sofort zahlbar ohne Skontoabzug, es sei denn, es ist etwas anderes vereinbart. Wir behalten uns die Ablehnung von Wechseln ausdrücklich vor. Die Annahme eines Wechsels erfolgt nur zahlungshalber. Diskont- und Wechselspesen gehen zu Lasten des Kunden und sind sofort fällig. Wechsel werden ohne Gewähr für richtiges Vorlegen und Protest angenommen. Bei Annahme von Wechseln und Schecks erfolgt die Zahlung erst bei Einlösung. Bei Zahlungsverzug sind wir berechtigt, nach unserer Wahl den konkreten Verzugsschaden oder Zinsen in Höhe von 2% über dem jeweiligen Bundesbankdiskontsatz zu berechnen. Im letzteren Falle bleibt dem Kunden der Nachweis offen, dass keine oder wesentlich niedrigere Zinsen angefallen sind. Der Kunde darf gegenüber unseren Forderungen nur mit rechtskräftig festgestellten oder von uns anerkannten oder nicht bestrittenen Gegenforderungen aufrechnen.

6. Beanstandungen
Ist der Kunde Vollkaufmann, hat er die Ware unverzüglich nach Ablieferung innerhalb des ordnungsgemäßen Geschäftsganges zu untersuchen und uns gegebenenfalls unverzüglich schriftliche Anzeige zu machen; § 377 HGB gilt uneingeschränkt. In allen anderen Fallen ist bei offen zutagetretenden Mängeln eine Rüge nur innerhalb einer Woche zulässig. Bei Beanstandungen müssen uns sämtliche zum Auftrag gehörenden Unterlagen zur Verfügung gestellt werden, andernfalls ist eine sofortige Prüfung und Bearbeitung der Mängelrügen nicht gewährleistet. Die Rücksendung der beanstandeten Waren erfolgt nur nach Vereinbarung. Die beliebige Verwendung beanstandeter Ware steht uns zu. Mängel an einem Teil der Lieferung berechtigt den Auftraggeber nicht, die Gesamtlieferung zu beanstanden.

7. Gewährleistung und Haftung
Bei berechtigten Beanstandungen haben wir das Recht, nach unserer Wahl innerhalb angemessener Frist Neuherstellung oder Nachbesserung vorzunehmen. Misslingen Neuherstellung oder Nachbesserung, so kann der Kunde Rückgängigmachung des Vertrages oder Herabsetzung der Vergütung verlangen. Fehlt der Ware eine zugesicherte Eigenschaft oder erleidet der Kunde infolge eines Mangels einen Schaden, der durch uns oder unsere Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig verschuldet ist, so kann der Kunde hierfür Schadenersatz maximal in Höhe des Auftragswertes verlangen. Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen, soweit wir nicht von unseren Zulieferfirmen entsprechenden Ersatz erhalten. Für Schäden, die dem Kunden aus unerlaubter Handlung entstehen, ferner für Schäden anlässlich eines Verschuldens bei Vertragsschluß sowie für Schäden aus der Verletzung vertraglicher Nebenpflichten haften wir nur auf Geldersatz, und nur dann, wenn uns bzw. unseren Erfüllungsgehilfen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit trifft; im Übrigen haften wir nur, soweit der Schaden durch unsere Betriebshaftpflicht-versicherung abgedeckt ist. Bei Kaschier- und Laminierarbeiten von angelieferten Fotos, Drucken usw. haften wir nicht für die evt. dadurch verursachte Beeinträchtigung derselben. Vor einer Weiterverarbeitung unserer Erzeugnisse sind diese auf Richtigkeit zu prüfen. Die Haftung für Mangelfolgeschäden wird ausgeschlossen. Fotografische Materialien, drucktechnische Erzeugnisse und Datenträger können sich durch verschiedene Umwelteinflüsse verändern. Derartige Veränderungen berechtigen nicht zu Ersatzansprüchen. Von uns ohne Berechnung gegebene Auskünfte und Ratschläge sind stets ohne unser Obligo. Eine ohne unsere Zustimmung erfolgte Mängelbeseitigung durch Dritte entbindet uns von jeglicher Mangelhaftung.

8. Eigentumsvorbehalt
Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung durch den Kunden unser Eigentum. Zur Weiterveräußerung und Weiterverwendung ist der Kunde nur im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr berechtigt. Er tritt hiermit seine Forderungen aus der Weiterveräußerung und Weiterverwendung in Höhe unserer Auftragssumme an uns ab. Wir nehmen die Abtretung hiermit an.

9. Widerrufsrecht bei Verbraucherverträgen
(1) Innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der bestellten Ware hat der Kunde das Recht, den Kaufvertrag zu widerrufen oder die Ware zurück zu senden. Von dieser Regelung ausgenommen sind:

- entsiegelte Datenträger (z.B. CDs, DVDs usw.)
- Ware, die nach Kundenspezifikation angefertigt wurde (z.B. Fotoaufträge, Fotogeschenke, digitale Großdrucke)
- Ware, die vom Kunden grob fahrlässig beschädigt wurde.

Der Warenwert und gegebenenfalls auch die Versand- bzw. Portokosten werden dem Kunden dann auf das bei der Bestellung angegebene Bankkonto überwiesen oder durch Zusendung eines Verrechnungsschecks.

(2) Der Käufer trägt die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Ware.

(3) Allen Rücksendungen ist unbedingt eine Kopie des Lieferscheines beizulegen. Es werden nur ausreichend frankierte Rücksendungen entgegen genommen.

10. Teilnichtigkeit
Sollten Teile dieser Bedingungen unwirksam sein oder werden, bleiben die übrigen Vereinbarungen wirksam. Die ganz oder teilweise unwirksam gewordene Regelung soll durch eine Regelung ersetzt werden, deren wirtschaftlicher Erfolg dem der unwirksamen möglichst nahe kommt.

11. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort und Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten zwischen uns und unserem Kunden ist, soweit der Kunde Vollkaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlicher Sondervermögen ist, unser Geschäftssitz. Unser Geschäftssitz ist auch Gerichtsstand, wenn der Kunde zum Zeitpunkt der Auftragserteilung keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland oder nach Erteilung des Auftrags seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort außerhalb des Gebiets der Bundesrepublik Deutschland verlegt oder sein gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebungnicht bekannt ist.

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